Bund-Länder-Beschluss zur Pandemie 25.11.2020
Bekanntmachung Amt Itzstedt 15.11.2020
AMT ITZSEDT
Änderung der Corona-Quarantäneverordnung und des Bußgeldkataloges
Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) hat folgende Informationen zur Änderung der Corona-Quarantäneverordnung und des Bußgeldkataloges mitgeteilt:
Die Landesregierung hat am 13.11.2020 die Corona-Quarantäneverordnung geändert. Durch die Änderung wird insbesondere das vom Bund vorgegebene neue Verfahren der digitalen Einreiseanmeldung für Einreisende aus Risikogebieten umgesetzt. Für diejenigen Personen, die von der Quarantänepflicht ausgenommen sind oder diese verkürzen können, werden die Vorschriften insofern verdeutlicht, dass diese das Gesundheitsamt unverzüglich über eventuelle Symptome informieren müssen. Die Änderung tritt am 14. November 2020 in Kraft.
Die Änderungsverordnung mit Begründung ist als Anlage 1 beigefügt. Eine konsolidierte Gesamtfassung der ab dem 14.11.2020 geltenden Quarantäneverordnung ist zu finden unter folgendem Link:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Lesefassung_QuarantaeneVO.html
In dem Zusammenhang wurde auch der Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen in Verbindung mit der Quarantäneverordnung überarbeitet und an die Änderungen der Corona-Quarantäneverordnung angepasst. Eine neue Fassung des Bußgeldkataloges vom 13. November 2020 zur Quarantäneverordnung ist als Anlage 2 beigefügt. Dieser sieht Bußgelder zwischen 150 Euro und bis zu 10.000 Euro bei Verstößen vor. Beispielsweise droht Personen, die aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein ein-, beziehungsweise zurückreisen bis zu 10.000 Euro Bußgeld, wenn sie der Quarantänepflicht nicht nachkommen. Darüber hinaus drohen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder anderen Verantwortlichen Bußgelder zwischen 300 Euro und 4.000 Euro, wenn sie im Zusammenhang mit der Einreise unrichtige Bescheinigungen für einreisende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausstellen.
Ausgangspunkt für die Änderung der Corona-Quarantäneverordnung ist die Verpflichtung für Einreisende aus internationalen Risikogebieten, sich vor der Einreise nach Deutschland digital anzumelden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen „Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag“ vom 5. November 2020 (Bundesanzeiger AT 06.11.2020 B5). Die Anordnungen sind als Anlage 3 beigefügt.
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Rede des Bürgermeisters zum Volkstrauertag 2020
Rede zum Volkstrauertag 2020
15.11.2020
Volkstrauertag 2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
meine Damen und Herren,
seit Jahrzehnten ist der Volkstrauertag eine feste Institution am zweiten Sonntag vor der Adventszeit.
Doch heute ist der Volkstrauertag anders als all die Jahre zuvor.
Wir sind noch mitten in der Zeit der Corona-Pandemie und es ist noch kein Ende in Sicht. Jeder von uns musste sein Leben umstellen. Für viele waren es Monate der Einsamkeit und der Trennung von lieben Menschen, von Angehörigen und Freunden.
„Weil die Toten schweigen, beginnt immer wieder alles von vorn“, hat der französische Philosoph Gabriel Marcel geschrieben. Damit die Toten nicht schweigen, damit wie ihre Stimme hören, haben wir den Volkstrauertag.
Denen, die sich versammeln, aber auch denen, die heute aufgrund der Corona-Pandemie nur in Gedanken am Ehrenmal sein können, ist es wichtig, gemeinsam am Volkstrauertag der Kriegstoten zu erinnern.
Die Anzahl derjenigen, die noch Kriegserlebnisse aus erster Hand erzählen können, wird naturgemäß immer geringer. Die unmittelbare Trauer, die sich auf dem Verlust eines geliebten Menschen gründet, ist verblasst, da der zweite Weltkrieg viele Jahrzehnte her ist.
Es fällt insbesondere jüngeren Menschen schwer, die Bedeutung, die der Volkstrauertag für die Kriegs- und Nachkriegsgenerationen hat, in der Tiefe zu begreifen. Wann die Weltkriege offiziell endeten, wird in der Schule vermittelt, steht in jedem Lexikon und kann auch in den Suchmaschinen im Internet nachgelesen werden.
Wie lange die Weltkriege jedoch nachwirken in den Kriegskindern und -enkeln ist eine andere und nur individuell beantwortbare Frage. Es gibt vermehrt auch die Spurensuche der dritten und vierten Generation mit Blick auf Angehörige und ihr Erleben, ihr Schicksal im Krieg.
Mit der geschichtlichen Entfernung zu den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs kommt den Gedenkstätten zunehmend eine neue Bedeutung zu: Sie werden von Orten der individuellen Trauer zu Orten des Lernens.
Der Volkstrauertag sollte daher dazu genutzt werden, ein Gespür dafür zu vermitteln, was Krieg, Gewalt und Flucht bedeuten.
Lassen Sie uns das Gespräch über die Generationen hinweg suchen.
Kriege und ihre schrecklichen Folgen müssen in Erinnerung gehalten werden als stete Mahnung, damit die Menschen ihre Probleme friedlich lösen.
Ich danke Ihnen, dass Sie sich diese Rede durchgelesen haben und hoffe sehr, das wir den Volkstrauertag nächstes Jahr gemeinsam begehen können. Denn nicht nur das gemeinsame Gedenken, sondern auch das Zusammenkommen im Anschluss ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Gemeinde!
Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf!
Ihr Bürgermeister Simon Herda!
Bürgermeisterbrief November 2020
Klarstellung zum Artikel der LN vom 07.11.2020
Seth, den 9. November 2020
Artikel der Lübecker Nachrichten zur Kita Seth vom 07.11.2020
Klarstellung
Grundsätzlich wird sich die FWS nicht weiter an der medialen Auseinandersetzung zum Thema „Kita Seth im Schwarzbuch“ beteiligen. Wir möchten den Artikel der Lübecker Nachrichten vom 07.11.2020 aber auch nicht gänzlich unkommentiert lassen.
Darum hierzu nur Folgendes:
- Der Sprecher der FWS-Fraktion ist in dem Artikel leider falsch wiedergegeben worden.
Falsch ist das Zitat:“ Wer den Unfallschutz nicht beachtet hat, soll auch zahlen.“
Falsch ist auch die Aussage, dass wir nun den Kreis verklagen würden.
Richtig ist, dass
a) der Inhalt der Baugenehmigung zitiert wurde, wo auf die Beachtung der Vorschriften des Unfallschutzes explizit hingewiesen wurde und das inzwischen mehrfach festgestellt wurde, dass diese Vorschriften offensichtlich nicht beachtet wurden.
b) Weiterhin wurde gesagt, dass im Augenblick anwaltlich und mit einem Gutachter überprüft wird, ob ein Schaden entstanden ist, wenn ja, welcher Schaden und wie hoch dieser zu beziffern ist.
c) Im Weiteren sei dann zu überprüfen, wer für einen eventuellen Schaden haftbar zu machen ist. Wer das sei, ob Architekt, Kreis oder wer auch immer, ist jetzt noch gar nicht auszumachen.
2. Zu allen anderen Aussagen, Stellungnahmen (z. B. vom Architekten, Alt-Bürgermeisterin oder anderen Stellen) verweisen wir auf das, was wir als FWS hierzu bereits mehrfach veröffentlicht haben.
Letztendlich bleibt festzuhalten, dass durch die ständige Wiederholung falscher Darstellungen diese nicht automatisch richtig werden.
Wahre Darstellungen kann man beliebig oft wiederholen, denn sie bleiben was sie waren und sind: